Urteil in Sachen Datenschutz

In diesem Blog geht es um die Qualität und Vielfalt bei der Suche im Internet. Die wird um so höher, je mehr Suchwerkzeuge die Nutzer kennen und verwenden. Deswegen der Aufruf, eine Woche auf Google zu verzichten.

Datenschutz und Urheberrechte sind hier deswegen keine zentralen Themen, aber einen Punkt möchte ich jetzt doch erwähnen:

Es gibt vom Landgericht Hamburg ein Urteil gegen die Nutzungsbedingungen von Google. Geklagt hatte die VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) gegen 10 Klauseln. Sie hat nach dem Urteil am 27.08. eine Pressemitteilung herausgegeben, Google hat darauf am selben Tag eine Antwort veröffentlicht.

Wen’s interessiert, der lese das von der VZBV publizierte Urteil des Landgerichts Hamburg (Geschäfts-Nr. 324 O 650/08) [PDF-Datei, 22 S., 992 KB].

PS:
Wolfgang Sander-Beuermann vom SuMa e.V. twittert:
wahrsch. finden wir KEINEN von den großen Suchmaschinen, der bereit ist, zum SuMa-Kongress09 über Datenschutz zu diskutieren – warum wohl??

Werbung

Schlagwörter: , , , , ,


%d Bloggern gefällt das: